Für Privatpersonen

Sie haben Fragen rund um das Thema Smart Meter Gateways?

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Wir haben für Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen in Form von FAQs zusammengestellt, um Ihnen schnell und unkompliziert mit Informationen zur Seite stehen zu können.

Bitte beachten Sie: Privatkunden können Ihr Smart Meter Gateway ausschließlich von einem Messstellenbetreiber beziehen. Bei Fragen zu konkreten Angeboten rund um Ihr Smart Meter Gateway wenden Sie sich am besten an Ihren Energieversorger oder einen Messstellenbetreiber. Wenn Sie nicht wissen, wer das ist: Diese Information finden Sie meistens auf Ihrem aktuellen Stromzähler.

Handbücher & Software

Das vollständige Handbuch für die Verwendung des Smart Meter Gateways als Letztverbraucher finden Sie hier

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Der Arbeitskreis BundesDisplay hat mit “TRuDI” eine Software für intelligente Messsysteme in Privathaushalten entwickelt. Die Transparenz- und Display-Software ermöglicht dem Endverbraucher eine einheitliche, herstellerübergreifende Darstellung seines Energiebedarfs sowie die Möglichkeit zur Rechnungsprüfung.

TRuDI steht als betriebssystemunabhängige Open-Source-Software kostenfrei zum öffentlichen Download zur Verfügung.

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Wie läuft die Installation eines intelligenten Messsystems ab?

FAQs

Ein Smart Meter Gateway (SMGW) ist die Schnittstelle zwischen dem digitalen Stromzähler in Ihrem Haus oder einer eigenen Energieerzeugungsanlage (falls vorhanden) und dem öffentlichen Stromnetz.

Mit dem Smart Meter Gateway verbundene Geräte können Daten sicher und störungsfrei senden und empfangen. Die gesamte Kommunikation findet dabei verschlüsselt statt.

Ein intelligentes Messsystem ist ein Smart Meter (digitale Messeinrichtung) in Kombination mit einem Smart Meter Gateway (Kommunikationseinheit) und löst die analogen Ferraris-Stromzähler ab. Diese beiden Geräte zusammen können den aktuellen Zählerstand sowie auch den Stromverbrauch zum tatsächlichen Nutzungszeitpunkt (z. B. pro Tag, Woche, Monat, Jahr) messen.

Mehr Informationen zu Smart Meter Gateways finden Sie hier

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Die zunehmend dezentrale Einspeisung erneuerbarer Energien, wie zum Beispiel durch heimische Solaranlagen, stellen Energieversorgungssysteme vor eine sehr große Herausforderung. Zum einen erfolgt die Energieeinspeisung durch erneuerbare Energien zu unvorhersehbaren Zeitpunkten, zum anderen können Energieverbräuche zu bestimmten Tageszeiten erhebliche Spitzenlasten erzeugen. Im Zuge der Einrichtung von intelligenten Energienetzen (Smart Grids) kommen intelligente Messsysteme (Smart Metering Systems) nach dem „Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen“ (MsbG, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/) zum Einsatz.

Zentrale Komponente wird das intelligente Messsystem sein. Besonders wichtig dabei ist der Schutz der Daten. Die Energieversorgung und Ihre Daten müssen sicher sein. Der Gesetzgeber schreibt deshalb hohe Sicherheitsanforderungen vor, die das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überwacht.

Dazu hat der Bundestag im August 2016 das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) (PDF, 264 KB) beschlossen. Auf Grundlage dieses Gesetzes soll eine moderne Infrastruktur für die Energiewende geschaffen werden. Das betrifft jeden, denn es wird eine neue Technologie ausgerollt.

Durch die Nutzung dieser gesetzlich vorgeschriebenen, in ein Kommunikationsnetz eingebundenen Messsysteme, erhalten Sie als Verbraucher eine höhere Transparenz über den eigenen Energieverbrauch und die Möglichkeit, das eigene Verbrauchsverhalten zu analysieren, um entsprechend die Energiekosten über den laufenden Verbrauch zu senken. Mit Hilfe moderner Tarife, die über das Messsystem abgebildet und ermöglicht werden, können Sie Ihren Energieverbrauch intelligent gestalten.

Intelligente Messsysteme sind ein Allround-Talent, um Energiekosten zu senken und Effizienz und Komfort zu steigern.

  • Transparenz und Stromsparen
    Mit intelligenten Messsystemen können Sie Ihren Stromverbrauch viel genauer und transparenter nachverfolgen als bisher. Aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten können Sie auch historische Stromverbräuche, beispielsweise Tageswerte, erfassen und Ihr Verbrauchsverhalten und Ihre Stromrechnung leichter nachvollziehen. Und wer sein Verbrauchsverhalten besser kennt, dem fällt auch das Stromsparen leichter.
  • Genauere und bequemere Abrechnung
    Ihre Verbrauchsdaten werden automatisch und turnusgerecht an Ihren zuständigen Messstellenbetreiber übermittelt – das Ablesen von Hand entfällt dadurch zukünftig. Ihr Stromversorger kann Ihnen so außerdem die Möglichkeit zur monatlichen Direktabrechnung geben; Sie bezahlen so viel Strom wie tatsächlich verbraucht wurde, ungenaue Abschlagsbeträge oder Nachzahlungen entfallen damit.
  • Ein Gerät für Strom, Gas, Wasser und Wärme
    Die Smart-Meter-Gateways sind so ausgelegt, dass sie auch Ihren Gas-, Wasser- oder Wärmeverbrauch verarbeiten können. Wenn Ihr Messstellenbetreiber dies anbietet, können Sie also alle Verbräuche messen und auf einen Blick analysieren, etwa über eine App. Das ist bequem und spart Geld.
  • Erfolgreiche Energiewende sicherstellen
    Intelligente Messsysteme werden gebraucht, um mehr Strom aus erneuerbaren Energien in die Stromnetze aufzunehmen. Es weht nicht immer Wind und auch die Sonne scheint nicht immer. Dennoch muss der Strom immer gleichmäßig fließen. Auch der Verkehr soll zunehmend auf erneuerbare Energie umgestellt werden. Wenn nach Feierabend viele Elektroautos gleichzeitig laden, stoßen die Netze an ihre Grenzen. Die intelligenten Messsysteme ermöglichen, die Erzeugung und den Verbrauch aufeinander abzustimmen. Mit ihnen kann der Netzbetreiber sein Stromnetz besser auslasten. Das ist günstiger und schneller als neue Stromleitungen zu verlegen. So vermeiden wir Baustellen und höhere Netzentgelte für die Stromkunden.

Der Gesetzgeber hat hohe Anforderungen für Datenschutz und Datensicherheit aufgestellt. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt hierzu so genannte BSI-Schutzprofile sowie Technische Richtlinien auf und entwickelt die Anforderungen ständig weiter.

Auf Grundlage dieser verbindlichen Standards werden die Smart-Meter-Gateways durch das BSI geprüft und zertifiziert und sollen somit ein dauerhaft hohes Schutzniveau gewährleisten. Erst, wenn das BSI die Geräte zertifiziert hat, beginnt die Einbauverpflichtung. Die Sicherheitsstandards, die beim Smart Meter umgesetzt sind, sind sogar höher als beim Online Banking und die Daten damit sehr sicher. Deutschland ist mit diesem Standard Vorreiter in Europa.

Das Gesetz regelt auch genau, wer welche Daten bekommen darf. Das intelligente Messsystem versendet die Daten anonymisiert und gegebenenfalls sogar pseudonymisiert und zwar nur an berechtigte Empfänger. Daten dürfen nur für klar definierte Zwecke verwendet werden. Das regelt das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ausdrücklich. Sobald die übermittelten Daten für ihren bestimmten Verwendungszweck verarbeitet wurden, werden sie gelöscht.

Das Smart Meter Gateway ist kein Zähler, es sammelt weder Daten noch speichert es diese. Es stellt sicher, dass die vom Messgerät erfassten Daten verschlüsselt und nur mit Ihrer Zustimmung weitergegeben werden.

Vor allem, damit Ihr Energieversorger Ihnen korrekt berechnet, was Sie verbraucht haben, oder Sie für die von Ihnen erzeugte Energie bezahlt werden, wenn Sie erneuerbare Energien in Ihrem Haus haben.

Vielleicht möchten Sie Ihren eigenen Energieverbrauch sehen und sehen, wo Sie sparen können. Wenn Sie ein Alarmsystem haben, möchten Sie möglicherweise einem Hausautomationsunternehmen die Erlaubnis für ein Gesundheitsüberwachungssystem in Ihrem Haus erteilen.

Wenn Sie eine Batterie oder eine Ladestation für ein Elektrofahrzeug haben, möchten Sie diese möglicherweise teilen, wenn Sie zusätzliche Kapazität haben, die im Stromnetz genutzt werden kann.

Gemäß gesetzlicher Vorschriften sind Messstellenbetreiber dazu verpflichtet, Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh mit einem intelligenten Messsystem auszurüsten. Bei einem Stromverbrauch von weniger als 6.000 kWh jährlich besteht die Möglichkeit, den Einbau optional zu gestalten, und die Entscheidung darüber liegt beim grundzuständigen Messstellenbetreiber.

Für die Umrüstung der verpflichtend auszustattenden Messstellen haben die Messstellenbetreiber nach Feststellung der technischen Möglichkeit, die seit dem 31.01.2020 besteht, insgesamt acht Jahre Zeit. Innerhalb dieser Frist müssen mindestens zehn Prozent dieser Pflichteinbaufälle jedoch innerhalb der ersten drei Jahre mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden.

Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt vor, dass bis spätestens zum Jahr 2032 jeder Haushalt mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein muss.

Die Installation des SMGW liegt in der Verantwortung Ihres Energieversorgers (Messstellenbetreibers).

In der Regel ist der örtliche Netzbetreiber auch der grundzuständige Messstellenbetreiber. Dieser ist u.a. für den Einbau, die Wartung und den sicheren Betrieb zuständig. Wie bei Ihren alten Messgeräten ist ein Teil der Kosten in Ihrer Rechnung enthalten, aber das Gesetz begrenzt, wie viel der Endkunde zahlen muss.

Das Smart Meter Gateway gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Verbrauchswerte (in Form von Registerwerten und Messwertlisten) und Auswertungsprofile sowie die Sie betreffenden Log-Meldungen einzusehen. Dazu können Sie entweder die Transparenz und Display Software (TRuDI) verwenden oder unsere Browseranwendung nutzen. Der Zugriff über die Browseranwendung ist in unserem SMGW-Handbuch für Letztverbraucher beschrieben. Der Zugriff über TRuDI ist im zugehörigen Handbuch von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt beschrieben.

Die dazugehörigen Handbücher finden Sie hier

SMGW-Handbuch für Letztverbraucher
Transparenz- und Displaysoftware TRuDI

Als Hersteller stellen wir Ihnen allgemeine Informationen zum Smart Meter Gateway, u.a. in Form unseres Handbuchs für Letztverbraucher, auf unserer Website zur Verfügung.

Bzgl. Ihrer Möglichkeiten über die im Handbuch beschriebenen Funktionen hinaus, etwa die Einsicht in den aktuellen Stromverbrauch, kann Ihnen ausschließlich Ihr Energieversorger weitere Auskunft geben. Hier bestehen von Versorger zu Versorger unterschiedliche Angebote an den Endverbraucher, auf deren Umfang PPC als Hersteller des Gerätes leider keinen Einfluss hat.

Das SMGW sendet tarifierte Messwerte in der Form von Info Reports (Siehe „3.2.3.3. INFO-REPORT“ in der BSI TR03109) sowohl transport- als auch inhaltsdatenverschlüsselt sowie signiert an entsprechend durch den SMGW Administrator in Profilen konfigurierten Externe Marktteilnehmer.

Der Externe Marktteilnehmer kann dann die Daten einem Letztverbraucher zur Verfügung stellen.

Informationen zur Einführung intelligenter Messsysteme sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier:

Informationen des BSI
Informationen des BMWK

Auffälligkeit am Smart Meter Gateway

Sollten Sie eine Auffälligkeit am Smart Meter Gateway entdecken, die eine gewisse Relevanz bezüglich der Sicherheit des Smart Meter Gateways haben könnte, informieren Sie bitte umgehend Ihren Energieversorger hierüber. Bitte übermitteln Sie uns Ihre Beobachtungen zudem über folgendes Formular:
Auffälligkeit melden

Weitere Fragen

Sie haben eine Frage, die nicht durch unsere FAQs beantwortet wurde? Dann kontaktieren Sie uns gerne über folgendes Kontaktformular.

Bitte beachten Sie dabei, dass Sie sich bei Fragen zu konkreten Angeboten rund um Ihr Smart Meter Gateway an Ihren Energieversorger oder Messstellenbetreiber wenden, da wir ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind.

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