Mannheim 02.11.2021: Zuerst die Verordnung zur Fernauslesung von Wärmemengenzählern (FFVAV) am 5. Oktober und nur ein Monat später die neue Heizkostenverordnung (HeizkostenV): Was bedeutet das für Sie genau?
Mit dem Beschluss der Heizkostenverordnung im Bundestag schließt sich der Kreis. Neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler mussten bereits seit dem 25.10.2020 fernauslesbar sein. Davor Eingebaute müssen jetzt bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Dies ist die logische Ergänzung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) die Anfang Oktober in Kraft trat und ebenfalls mit der Frist 2026 die Fernauslesbarkeit von Messgeräten einführt. In beiden Verordnungen referenzieren die Regelungen zu Datenschutz und Datensicherheit auf das Smart Meter Gateway und die Vorgaben des BSI.
Ingo Schönberg, Vorstandsvorsitzender (CEO) der PPC, dazu:
Der Bereich Wärme – als größter Endenergieverbrauch bei privaten Endkunden – bietet einen vielversprechenden Einsatzbereich für smarte Steuerung. Gerade im Fernwärmebereich mit intelligenten Hausanschlussstationen, wartet ein großes Effizienz- und Dienstleistungspotential darauf, erschlossen zu werden.
Zudem werden Temperatur- und Lastoptimierung in Fernwärmenetzen bei sich ändernden Erzeugungsstrukturen, erheblich an Bedeutung gewinnen. Hier treibt PPC Innovationen gemeinsamen mit Partnern voran.
Die Wärme folgt damit den technischen Regelungen im Strombereich. Einfach wird es, da am PPC Smart Meter Gateway auch Wärmemengenzähler schon seit mehreren Jahren eingebunden sind. Die Hersteller und Modelle im Details finden sich in unserer Interoperabilitätsliste.
Einbindung von Wärmemengenzählern bereits erprobt
Die Einbindung von Heizkostenverteilern in das intelligente Messsystem erfolgt am einfachsten über den CLS Adapter Submetering, z.B. mit dem Qundis AMR-System bei der GWG-Gruppe oder in bei der TMZ in Bad Blankenburg.