Wie bereits im Mai angekündigt, wurde in der Bundestagssitzung am 24.06.2021 eine Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) beschlossen. Neben Klarstellungen und Schärfungen bei den Anforderungen an Smart Meter Gateways wurde der systemische Ansatz gestärkt. Deutlich wird, dass das Smart Meter Gateway als Baustein im neuen Energiesystem nur durch Interaktion im Ökosystem mit Zählern, Anwendungen, Backendsystemen und Marktteilnehmern seine Aufgabe erfüllen kann. Auch wurde nochmals klargestellt, dass der Funktionsumfang der SMGW gemäß §21 MSBG erfüllt wird und dass es keine Einschränkung beim Thema Sicherheit geben wird.
Ingo Schönberg, Vorstandsvorsitzender der PPC, blickt optimistisch in die Zukunft: „Wir sind erleichtert, nun mit voller Kraft die Digitalisierung der Energie- und Verkehrswende zügig voranzutreiben. Bei geplanten mehr als 15 Mio. SMGW-Einbaufällen bis 2030 müssen wir dringend den Ausbau beschleunigen.“
Förderung innovativer Lösungen durch systemische Freiheitsgrade
Mit der MsbG-Novelle wird die zentrale Forderung der Energiebranche nach einem auf Anwendungsfällen fokussierten Rollout intelligenter Messsysteme erfüllt. Auch die dringend benötigte Klarstellung zur Nutzung eines systemischen Ansatzes bei der Digitalisierung und bei Mehrwertdiensten wird durch die Novelle erbracht. So wird auch die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der von BMWi und BSI veröffentlichten „Technischen Eckpunkte für die Weiterentwicklung des Standards zum Smart Meter Gateway“ geschaffen. Mit dem systemischen Ansatz werden diverse Energieanwendungsfälle im Bereich Erneuerbarer Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen effizienter umsetzbar.
Ingo Schönberg begrüßt den Beschluss sehr: „Wir haben gestern im Bundestag ambitionierte Klimaschutzziele festgelegt, die nur mit einer umfassenden Digitalisierung der Energiesysteme erreicht werden können. Die beschlossene Gesetzesanpassung schafft die dringend notwendige Rechtssicherheit zum stufenweisen Vorgehen und die systemische Flexibilität zur Ausgestaltung innovativer Lösungen und Dienste für Endkunden und die Netzsteuerung. Ein wichtiger Meilenstein zur beschleunigten Umsetzung des Rollouts intelligenter Messsysteme ist erreicht.“
Hintergrund
Hintergrund der EnWG-Novelle war ein Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom März dieses Jahres, das die Rechtmäßigkeit des seit Jahresbeginn laufenden Rollouts infrage stellte. Es ging in erster Linie um die Frage, welche Anforderungen Smart Meter Gateways bereits bei ihrem Einbau erfüllen müssen und inwieweit der Funktionsumfang später erweitert werden darf.